Aus der Rechtsprechung

mit freundlicher Genehmigung des Haufe-Verlags

Vermieter können Schadensersatz weiterhin fiktiv berechnen

Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen und Rückbauten sowie Schäden an der Mietsache können Vermieter nach wie vor anhand eines Kostenvoranschlags ("fiktiv") bemessen. Die anderweitige Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht ist nicht auf das Mietrecht übertragbar. (BGH, Urteil v. 19.4.2023, VIII ZR 280/21) https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-fiktive-schadensberechnung-im-mietrecht-bleibt-zulaessig_258_596236.html

 

Förderung bei Heizungstausch: Anträge ab sofort möglich

Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Anlagen gibt es Zuschüsse zu den Investitionskosten aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Anträge können ab sofort gestellt werden. Ein Überblick:  https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/klimaschutz-oelheizung-austauschen-was-wird-gefoerdert_84342_507378.html

Kosten für Rauchwarnmelder-Wartung sind umlagefähige Betriebskosten

Die Kosten für die Prüfung von Rauchwarnmeldern sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder, nach denen öffentlich-rechtlich die Wartung den Mietern obliegt, nicht entgegen. (BGH, Urteil v. 5.10.2022, VIII ZR 117/21) 

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/umlage-der-kosten-fuer-rauchwarnmelder-wartung_258_413820.html

Miete für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig

Die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung. (BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20)

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miete-fuer-rauchwarnmelder-nicht-als-betriebskosten-umlegbar_258_367698.html